FAQ

Ich gebe hier keine Rechtsberatung (was ich auch gar nicht darf), sondern stütze mich hier lediglich auf meine langjährigen Erfahrung. Somit sind die Antworten als Tipps zu bewerten. Dieses ist nur eine kurze Übersicht über die wichtigsten Dinge, auf Weiteres gehe ich im Prüfbericht ein!

Es wachsen Glaube und Unschuld nur am Baume der Kindheit noch;
jedoch sie währen nicht.
Dante Alighieri

1. Warum ein(e) Jugendschutzbeauftragte(r)?

2. Habe nur zwei/drei erotische Bilder von mir auf meiner Seite, brauche ich auch einen Jugendschutzbeauftragten?

3. Meine Seite ist privat erotischer Natur und ich verkaufe dort nichts, brauche ich trotzdem eine Jugendschutzbeauftragte?

4. Kann ich mich auf meiner eigenen Homepage nicht als Jugendschutzbeauftragten angeben?

5. Wie muss der Jugendschutzbeauftragte auf meiner Internetseite kenntlich gemacht werden?

6. Was brauche ich außer einem Jugendschutzbeauftragten noch um meine erotische Seite gesetzeskonform zu machen?

7. Brauche ich einen Jugendschutzbeauftragten, wenn ich meine Seiten im Ausland liegen habe (Holland, USA, etc)?


1. Warum ein(e) Jugendschutzbeauftragte(r)?

Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische, pornographische oder gewaltverherrlichende Beiträge/Bilder beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus. Geschäftsmäßige Angebote die solche Inhalte aufweisen müssen zwingend ein Jugendschutzbeauftragter bestellen. Ein Versäumnis kann mit einer Strafe von bis zu 500.000 Euro belegt werden (§ 24 (1) Abs. 8 JMStV.) zzgl. möglicherweise weiterer gesetzlichen Konsequenzen. Ganz zu schweigen von möglichen Abmahnungen, denen Sie ausgesetzt werden könnten.

Dieses ist in folgenden Gesetzen festgelegt: §7 Abs. 1 bis 5 JMStV , §12 Abs.5 MDStV (veraltet) und §7a GjSM (veraltet)

Weiterhin sollten Sie für sich selbst prüfen, ob Sie neben der Abwendung der o.a. "Gefahren", einfach nur aus der inneren Überzeugung einen Jugendschutzbeauftragten bestellen, um aktiv den Jugendschutz zu unterstüzen. Ein kleiner Beitrag mit großer Wirkung, sowohl moralisch als auch zur eigenen Sicherheit.

 
2. Habe nur zwei/drei erotische Bilder von mir auf meiner Seite, brauche ich auch einen Jugendschutzbeauftragten?
Wenn Sie Ihre Internetseite gewerbsmäßig betreiben, müssen Sie einen Jugendschutzbeauftragten bestellen, selbst wenn Sie dort nur (wohlmöglich sogar deftigen) erotischen Text veröffentlicht haben.
 
3. Meine Seite ist privat erotischer Natur und ich verkaufe dort nichts, brauche ich trotzdem eine Jugendschutzbeauftragte?

Nein, brauchen Sie nicht. Die Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten  ist für geschäftsmäßige Seiten gesetzlich vorgeschrieben, jedoch nicht für rein private Internetseiten.
Sie sollten jedoch genau prüfen, ob Ihre Internetseite nicht doch als geschäftsmäßig einzustufen ist. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie etwas mit Wiederholungsabsicht über Ihr Internetangebot veräußern und ein Banner, womit Einnahmen erzielt werden, reicht ebenfalls schon aus.

 
4. Kann ich mich auf meiner eigenen Homepage nicht als Jugendschutzbeauftragten angeben?
Nein, der Jugendschutzbeauftragte darf nicht identisch sein mit dem verantwortlichen Betreiber der Homepage.
 
5. Wie muss der Jugendschutzbeauftragte auf meiner Internetseite kenntlich gemacht werden?

Wird ein Jugendschutzbeauftragter bestellt, muss der/die Jugendschutzbeauftragte nicht auf der eigenen Seite explizit genannt sein. Aus meiner Erfahrung ist es aber ratsam, den Jugendschutzbeauftragten deutlich im Impressum zu benennen. Somit ist dann für alle klar und deutlich, dass hier ein JSB bestellt ist und unnötige Abmahnversuche werden gleich unterbunden.

 
6. Was brauche ich außer einem Jugendschutzbeauftragten noch um meine erotische Seite gesetzeskonform zu machen?

Ein vollständiges Impressum (Anbieterkennzeichung) nach § 5 TMG, sofern das Internetangebot einen geschäftsmäßigen Hintergrund hat (nicht verwechseln mit gewerblich)! Von geschäftsmäßig wird anscheinend immer dann gesprochen, wenn die Seite in irgendeiner Form eine Einnahme erzielt, was auch ein eingesetztes Banner sein kann.

Das Impressum muss jederzeit leicht für den Nutzer erreichbar sein, darf also nicht versteckt sein und muss folgendes enthalten: Vollständigen Namen (nicht abgekürzt), ebenfalls eine ladungsfähige(!) Anschrift (kein Postfach) sowie die Email-Adresse und eine Telefonnummer (welche wird nicht vorgeschrieben) und Telefax, (sofern vorhanden), Umsatzsteuer-ID (wenn vorhanden), HRG und Sitz (sofern vorhanden). Weitere Informationen?
 
7. Brauche ich einen Jugendschutzbeauftragten, wenn ich meine Seiten im Ausland liegen habe (Holland, USA, etc)?
Ja! Es ist unerheblich wo (auf welchen Server und welchem Land) die Seite liegt. Ist die Domain nachvollziehbar auf eine deutsche Adresse (und somit deutschen Domaininhaber) angemeldet, können Sie ebenfalls belangt werde. Es ist ein Irrglaube, dass das einfache Umziehen der Internetseite ins Ausland Sie vor gesetzlichen Konsequenzen schützt. Das funktioniert nur, wenn Sie Ihren kompletten Wohnsitz ebenfalls ins Ausland verlegen würden. Aber welche Privatperson macht das schon nur um eine Internetseite betreiben zu können? Im deutschen Gesetz wird das das "Herkunftslandprinzip" genannt. Also der Ort der (Homepage-)Erstellung ist entscheidend und ausschlaggebend.
 





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